| Die Berechtigung zur Führung
eines Familienwappens steht unter dem Schutz der Rechtsordnung.
Diese behandelt das Familienwappen als mit dem Namen ver-bunden.
Ein unterscheidungskräftiges Wappen dient in ähnlicher
Weise wie der Name zur Kennzeichnung der Person seines Trägers.
Ein Namensträger kann einem anderen, der sich seinen Namen
als eigenen beilegt, diese Namensführung verbieten. Ebenso
kann jeder, der berechtigt ist, ein Wappen zu führen, einem
anderen die unberechtigte Führung eines gleichen oder verwechslungsfähigen
Wappens untersagen. Dieses Wappenrecht steht nur demjenigen zu,
der ein Wappen auch führt, d.h. -für die Öffentlichkeit
sichtbar -als eigenes gebraucht. Jedes später entstandene muß
sich von dem bereits geführten Wappen nach heraldischen Gesichtspunkten
unterscheiden. Die Schutzfähigkeit eines Wappens hängt
also zunächst von der Priorität ab. Darüber hinaus
ist das Wappenrecht um so stärker, je bekannter es ist. Der
Bekanntheitsgrad ist um so größer, je intensiver und
je länger das Wappen geführt wurde. Bei Wappen, die in
der Öffentlichkeit so gut wie unbe kannt bleiben, besteht die
Gefahr sowohl gutgläubiger als auch böswilliger Verlet
zung. Diese Gesichtspunkte der Schutzfähigkeit werden durch
eine Wappenregistrierung wirksam unterstützt. Wird das Wappen
auch für den Ge- schäftsverkehr und zur Kennzeichnung
von Waren oder Dienstleistungen verwendet, besteht die Möglichkeit,
eine Eintragung in der Zeichenrolle, die das Deutsche Patentamt
führt, zu veranlassen. |
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Wer z.B. im Dienstleistungssektor
gewerblich oder freiberuflich tätig ist und sein Wappen auch
für geschäftliche Zwecke verwenden will, kann sich durch
Eintragung einer Dienstleistungsmarke einen zusätzlichen Markenschutz
ver schaffen, der die Durchsetzung eines Wappenrechts erleichtert.
Dieser durch die patentamtliche Registrierung erlangte Zeichenschutz
gilt jedoch nur für den geschäftlichen Verkehr. Im privaten
Bereich kann ein effektiver Rechtsschutz nur durch eine Registrie
rung in einer Wappenrolle erreicht wer den. Die Wappenregistrierung
erleichtert den Nachweis der Priorität. Die Veröffentlichung
der Registrierung eines Wappens in einer anerkannten und weitverbreiteten
Wappenrolle erhöht den Bekanntheitsgrad. Damit verringert sich
die Gefahr einer zufälligen Verletzung. Darüber hinaus
demonstriert der Wap penführungs-berechtigte durch die Aufwendungen,
die er für die Registrierung seines Wappens in einer Wappenrolle
erbringt, seinen Gebrauchswillen. Dieser nach außen dokumentierte
tatsächliche Gebrauchswille verstärkt das Recht, miß
bräuchlichen Wappengebrauch durch andere zu unterbinden. Die
Registrierung eines gestifteten Fami lienwappens in einer anerkannten
Wap penrolle sichert und verbessert somit die Voraussetzungen eines
effektiven Wap penschutzes sowohl gegen gutgläubige als auch
gegen böswillige Verletzungen.
Rechtsanwalt Dr. W. Schiefer, Stuttgart |